Die Bestimmungen die unseren rechlichen Rahmen regeln finden sich hauptsächlich im Bundesgesetzblatt 141/2003. Dort sind auch die Ausschließungsgründe festgelegt, sprich wann wir nicht tätowieren dürfen. Und damit das Thema etwas übersichtlicher wird gibt es hier die Zusammenfassung:
Wir dürfen in Österreich bei folgenden Erkrankungen nicht tätowieren:
Diese Ausschliessungsgründe dienen der Sicherheit von Kunden und Tätowierern, das Nichtvorhandensein dieser Krankheiten muss vor jedem Eingriff vom Kunden schriftlich bestätigt werden.
Was geht sonst nicht?
Der Eingriff wird auch sofort abgebrochen, wenn ich merke, dass der Kunde Betäubungscreme benutzt hat.
In Österreich dürfen Tätowierer/ Piercer/ PMU Fachleute kein lokales Betäubungsmittel auftragen, Betäubungen sind Ärzten vorbehalten.
Glaubt mir, ich habe den Ruf sehr sachte zu arbeiten und schon nach kurzer Zeit seid ihr an den "Schmerz" gewöhnt.
A propos "Schmerz": Kundinnen erzählen oft dass tätowiert zu werden "so ähnlich wie epilieren" anfühlt - und daran ist auch noch keiner gestorben. (Scherz)
Ich wähle mein Tempo immer so dass du auch damit klarkommst, da gibt es schon etwas Spielraum. So wird es leichter und gut zu ertragen, ausserdem können wir uns gern dabei unterhalten was auch zu deiner Ablenkung beiträgt.
Keine Tattoos unter 18 Jahren.
(Auch nicht mit der Einverständnis der Eltern.) Bei "Ersttätern" werden Hände, Gesicht & Hals nicht tätowiert, das hat Gründe die mit meinem Berufsethos zu tun haben. Bei "erfahreneren" Kunden kann man gern über vieles reden. Einfach Fragen, wir finden Lösungen!
Letztendlich geht es um die Gesundheit und Sicherheit des Kunden, und das muss klarerweise immer Priorität haben.